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SWI 1, Jänner 2015, Seite 44

Anwendung von DBA auf Personengesellschaften

Hruschka (DStR 2014, 2421 ff) fasst das dBMF-Schreiben vom , IV B 5 – S 1300/10003, zur Anwendung von DBA auf Personengesellschaften zusammen und stellt die Änderungen dem Ausgangsschreiben des dBMF vom gegenüber. Er legt dar, dass das Schreiben vom unter ausdrücklichem Verweis auf Art 3 Abs 2 OECD-MA die Maßgeblichkeit der nationalen Einordnung als gewerbliche Gewinne für die abkommensrechtliche Qualifizierung als Unternehmenstätigkeit vertreten hatte, dem jedoch vom BFH eine Absage erteilt wurde. Das BMF habe sich nunmehr der Ansicht des BFH angeschlossen, sodass auch freiberufliche und vermögensverwaltende Einkünfte als unternehmerische Aktivität iSd Art 3 Abs 1 lit c OECD-MA anzusehen sind. Hruschka weist darauf hin, dass sich das BMF bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu Betriebsstätten von der erstmaligen Nutzung bis zur Veräußerung für die tatsächlich funktionale Zugehörigkeit entschieden habe. Neu sei eine grundsätzliche Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen zum Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters. Offen bleibe aber, ab welcher Intensität es sich bei der Wahrnehmung von Geschäftsleitungsaufgaben um eine unternehmerische Tätigkeit handelt und ob diese Tätigkeit als ...

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