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Zur Zulässigkeit der Aliquotierung einer kollektivvertraglichen Kinderzulage
Nunmehr hat der , , die ihm zur Vorabentscheidung vorgelegten Frage zur Zulässigkeit der Aliquotierung der Kinderzulage nach dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers im Sinne der Arbeitgeberseite entschieden.
Zunächst hat sich der OGH mit diesem Thema befasst () und die Frage, ob die Aliquotierung der Kinderzulage für Teilzeitbeschäftigte (wenn zB die halbe Arbeitszeit zu einer Halbierung der Kinderzulage führt) gegen ein unionsrechtliches Diskriminierungsverbot verstößt, in Form von drei Fragen dem EuGH zur Vorabentscheidung übermittelt. Dabei hat der OGH deutlich erkennen lassen, dass nach seiner Auffassung wesentliche Rechtfertigungsgründe für die Aliquotierung sprechen und daher die Aliquotierung der Kinderzulage bei Teilzeitbeschäftigten keine Diskriminierung darstellt (siehe Rauch, Ist die Aliquotierung einer Kinderzulage wegen Teilzeit zulässig? PV-Info 1/2013, Seite 17 ff).
Urteil des EuGH
Der EuGH hat in seiner Entscheidung insbesondere auf folgende Grundsätze verwiesen:
Die gegenständliche Kinderzulage wird auf der Grundlage eines Kollektivvertrages bezahlt, ist daher keine staatliche...