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SWI 1, Jänner 2015, Seite 44

Betriebsstätte als wirtschaftlicher Arbeitgeber nach Art 15 OECD-MA

Dziurdź (IStR 2014, 876 ff) untersucht die Einordnung einer Betriebsstätte als „wirtschaftlicher Arbeitgeber“ nach Art 15 OECD-MA. Er weist zunächst auf die Ansicht hin, dass Art 15 Abs 2 lit b und c OECD-MA den Sinn und Zweck verfolge, auch bei Tätigkeiten unter 183 Tagen eine Besteuerung im Quellenstaat sicherzustellen, wenn der Arbeitslohn dort abgezogen werden könne. Daraus werde gefolgert, dass der Quellenstaat nicht besteuern dürfe, wenn der Arbeitslohn im Quellenstaat nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden könne. Dziurdź tritt dem entgegen und legt dar, dass ein Abzug der Vergütungen im Quellenstaat nicht der Grund für dessen Besteuerungsbefugnis sei, sondern lediglich dessen Folge. Auch bei der 183-Tage-Regel komme es nicht auf die Abzugsmöglichkeit der Vergütungen an. Ob, in welcher Form und weshalb Vergütungen aus unselbständiger Arbeit zwischen fremden Dritten weiterverrechnet werden, hänge davon ab, wer die relevanten Arbeitgeberfunktionen ausübt, dh welcher Person als Arbeitgeber der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistungen erbringt. Vergütungen werden daher nach Art 15 Abs 2 lit c OECD-MA nur dann von einer Betriebsstätte im Quellenstaat getragen, wenn diese – wäre si...

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