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SWI 1, Jänner 2015, Seite 41

EuGH: Keine Erstattung unionsrechtswidrig erhobener Abgaben durch Anrechnung rückbezogen eingeführter neuer Abgabe

Mit Urteil vom , Nicula, C-331/13, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des rumänischen Tribunal Sibiu betreffend die Auslegung der Art 6 EUV und 110 AEUV, der Art 17, 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Verschlechterungsverbots. Das Vorabentscheidungsersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Herrn Nicula auf der einen Seite und der Administraţ�ia Finanţ�elor Publice a Municipiului Sibiu (Amt für öffentliche Finanzen Sibiu) sowie der Administraţ�ia Fondului pentru Mediu (Umweltfonds-Amt) auf der anderen Seite über die Weigerung der beiden Letzteren, dem Antrag von Herrn Nicula auf Erstattung der unionsrechtswidrig erhobenen Umweltsteuer für Kraftfahrzeuge (iwF: Umweltsteuer) stattzugeben.

Herr Nicula, ein in Rumänien wohnhafter rumänischer Staatsangehöriger, erwarb im Jahr 2009 ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das erstmalig in Deutschland zugelassen worden war. Für die Zulassung dieses Fahrzeugs in Rumänien musste er einen Betrag von 5.153 RON als Umweltsteuer entrichten. Mit Urteil vom gab das Tribunal Sibiu der von Herrn Nicula bei ihm erhobenen Klage gegen die Administraţ�ia Fond...

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