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PV-Info 2, Februar 2015, Seite 21

Sachbezug bei Privatnutzung eines arbeitgeber- eigenen Kraftfahrzeugs

Martin Kuprian

Für den Ansatz des halben Sachbezugs ist auf die tatsächliche Nutzung eines arbeitgebereigenen Kfz abzustellen und nicht auf die bloß faktische Möglichkeit der Nutzung. Dabei sind erbrachte Nachweise über beruflich veranlasste Fahrten bzw Privatfahrten in ausreichender Weise zu würdigen und nicht grundsätzlich mangels Vollständigkeit abzulehnen ().

Sachverhalt

Im Zuge einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass in Bezug auf sechs Arbeitnehmer im Rahmen einer Überprüfung der Fahrtenaufzeichnungen in Verprobung mit den relevanten Tankkartenabrechnungen erhebliche Mängel zu Tage getreten sind und daher eine Ordnungsmäßigkeit der Fahrtenaufzeichnungen nicht gegeben war. Das Finanzamt erließ auf Basis jeweils des „vollen Sachbezugswertes“ Bescheide über die Haftung des beschwerdeführenden Arbeitgebers für Lohnsteuer und setzte den Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag fest.

In der (damals noch) Berufung gegen diese Bescheide machte die Beschwerdeführerin in Bezug auf einen Arbeitnehmer geltend, dieser habe im strittigen Zeitraum keine Privatfahrten mit dem Firmen-PKW durchgeführt, sondern alle Privatfahrten mit seinem Privat-PKW erledigt. Zu einem späteren Zeitpunk...

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