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Diskriminierung aufgrund einer Behinderung
Eine VwGH-Entscheidung aus neuerer Zeit enthält einige grundsätzliche Ausführungen zum Vorliegen einer Diskriminierung des Arbeitnehmers aufgrund einer Behinderung. Die wesentlichen Aussagen werden daher kurz dargestellt ().
Zusammenhang mit der Behinderung
§ 7b Abs 1 BEinstG verbietet Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung. Nicht jede Diskriminierung eines Behinderten (aus welchem Grund auch immer) fällt daher unter diese Bestimmung, sondern ein Zusammenhang zwischen Diskriminierung und Behinderung ist erforderlich. Dabei ist aber kein allzu strenger Maßstab anzulegen; herabwürdigende Äußerungen (von Vorgesetzten und/oder Arbeitskollegen) können daher beispielsweise auch dann in einem Zusammenhang mit der Behinderung stehen, wenn sie nicht ausdrücklich auf die Behinderung Bezug nehmen.
Beruft sich ein behinderter Beamter auf eine gemäß § 7b Abs 1 BEinstG verbotene Diskriminierung seines Arbeitgebers durch konkret umschriebene Maßnahmen (oder Unterlassungen), so hat die Dienstbehörde jene sachlichen Gründe darzulegen, welche sie zu der vom Beamten kritisierten Maßnahme veranlasst haben. Gelingt der Dienstbehörde die Darlegung dieser Gründe nicht, ist zunächst grundsätzlich von einer D...