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SWI 1, Jänner 2015, Seite 13

SWI-Jahrestagung: DBA-rechtliche Zuordnung einer „gemischten“ Tätigkeit

SWI Conference: Attribution of “Mixed Activities” Under Tax Treaty Law

Eline Huisman und Karoline Spies

On November 13th, 2014, the ninth annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.

I. Sachverhalt

Ein in Vorarlberg ansässiger Steuerpflichtiger verfügt über eine Niederlassung in Liechtenstein, in der er unter einer einheitlichen Bezeichnung verschiedene Tätigkeiten ausübt: journalistische Tätigkeiten, PR-Beratung, Erstellung von Anzeigen, Texten und Ähnliches. Manche dieser Tätigkeiten wären isoliert betrachtet als freiberufliche, andere demgegenüber als gewerbliche Tätigkeiten anzusehen. Der UFS ordnete die Einkünfte des Steuerpflichtigen etwa je zur Hälfte der abkommensrechtlichen Verteilungsnorm für Unternehmensgewinne einerseits (Art 7 DBA Liechtenstein) und für selbständige Arbeit andererseits (Art 14 DBA Liechtenstein) zu. Das Finanzamt legte Amtsbeschwerde gegen diese Entscheidung ein.

II. Diskussion

NikolausZorn: Dieser Fall, bei dem die Anwendung von Art 7 und Art 14 DBA Liechtenstein im Raum stand, bildete die Grundlage für die Anfechtung an den VfGH, die dann zum Erkenntnis des SV 2/2013...

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