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PV-Info 2, Februar 2015, Seite 15

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Andreas Gerhartl

Mit Beendigung der ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 ist auch die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) ausgelaufen. Als Nachfolgeinstrument steht ab die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte als neue Förderart des AMS zur Verfügung. Im Folgenden werden die Eckpunkte dieser Förderung vorgestellt.

Grundsätzliches

Mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte werden Betriebe gefördert, die Qualifizierungen für einen oder mehrere ihrer Mitarbeiter (die die unten angeführten Voraussetzungen erfüllen) durchführen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen gebunden:

  • Vorlage eines Bildungsplanes, in dem vor allem die überbetriebliche Verwertbarkeit der Ausbildung dokumentiert wird;

  • Einbringung des Begehrens (Förderantrags) beim AMS im Allgemeinen spätestens eine Woche vor Kursbeginn;

  • Beitrag der Ausbildung zu einem vom AMS vordefinierten arbeitsmarktpolitischen Ziel (siehe weiter unten);

  • Beendigung der Ausbildung bis zum .

Förderbare Arbeitgeber

Die Förderung können beinahe alle Arbeitgeber erhalten, ausgenommen sind lediglich

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (es sei denn, es handelt sich um Wohlfahrtseinrichtungen gesetzlich ane...

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