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Highlights aus dem 2. LStR-Wartungserlass 2014
Mit Erlass vom , BMF-010222/0084-VI/7/2014, werden vor allem die Neuerungen des Jahres 2014 im EStG sowie in der Pendlerverordnung und in der Sachbezugswerteverordnung in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) eingearbeitet. Was insbesondere wichtig für die Personalverrechnung ist, finden Sie hier im Überblick.
Obwohl Urlaubsersatzleistungen gemäß § 67 Abs 8 lit d EStG teilweise als laufender Bezug zu besteuern sind, stellen sie insgesamt einen sonstigen Bezug dar. Für Urlaubsersatzleistungen ist daher die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG zur Gänze nicht anwendbar. Der laufende Teil der Urlausersatzleistung ist somit als steuerpflichtiger laufender Bezug, der Anteil an Sonderzahlungen als sonstiger Bezug im Sinne des § 67 Abs 1 und 2 EStG zu versteuern.
Urlaubsersatzleistung und begünstigte Auslandstätigkeit
Tipp: Im Gegensatz dazu fällt laufendes Urlaubsentgelt für während der begünstigten Auslandstätigkeit konsumierten Urlaub als laufender Bezug unter den Befreiungstatbestand. Urlaub unterbricht die begünstigte Auslandstätigkeit nicht, wenn vor dem Urlaubsantritt die Mindestzeit von einem Monat erfüllt wird und nach dem Urlaub die Arbeit in der ausländischen Arbeitsstätte wieder aufgenommen wird.