BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 66a Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen
Materialien zur 8. Nov LGBl 2021/32 der NÖ BO 2014
Zu Z 117 (§ 66a):
Niederösterreich hat sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau erneuerbarer Energie zu forcieren. Eine große Rolle spielt dabei die Energiegewinnung durch Photovoltaikanlagen. Daher werden in der gegenständlichen Bestimmung drei neue Tatbestände eingeführt, bei denen verpflichtend Photovoltaikanlagen zu errichten sind bzw. die Vorsorge für eine nachträgliche Errichtung getroffen werden muss.
Bezüglich der Ausführung von PV-Anlagen gibt es den NÖ Photovoltaik-Leitfaden der Abteilung Umwelt- und Energierecht des Amtes der NÖ Landesregierung.
Zu Abs. 1:
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bzw. Bauwerken ist am zweckmäßigsten, da auf diese Weise keine zusätzlichen Flächen verbraucht und damit der Land- und Forstwirtschaft entzogen werden. Die bebauten Flächen werden dadurch faktisch doppelt genutzt: einerseits für den bewilligten Zweck der Bauwerke selbst und andererseits für die Energiegewinnung. Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die Dächer aller neuen Bauwerke und aller Zubauten mit über 300 m2 bebauter bzw. überbauter Fläche zuminde...