BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 2 Zuständigkeit
Materialien zur NÖ BO 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 2
Durch diverse gesetzliche Änderungen (z.B. im B-VG bzgl. der bundeseigenen Gebäude bzw. in Zusammenhang mit der Verwaltungsreform und der Einrichtung der Landesverwaltungsgerichte iVm dem Wegfall der Vorstellung) wurden Zuständigkeitsregelungen „schlanker“ gemacht.
In Niederösterreich wurde von der verfassungsrechtlich vorgesehenen Möglichkeit der Abschaffung des Instanzenzuges nicht Gebrauch gemacht. In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde wird der 2-gliedrige Instanzenzug auf Gemeindeebene beibehalten.
Eine weitere Zuständigkeit – für die Bezirksverwaltungsbehörde – ergibt sich, sofern dies die Gemeinde veranlasst, aufgrund der NÖ Bauübertragungs-Verordnung.
Materialien zur 8. Nov LGBl 2021/32 der NÖ BO 2014
Zu Z 13 (§ 2 Abs. 2):
Der für den Sinn der Regelung zu enge Begriff des Bauwerks wird durch jenen – weiteren – des Bauvorhabens ergänzt. Im Hinblick auf § 49 Abs. 2 dürfen Gebäude bzw. bauliche Anlagen, die in der Verwendung Gebäuden gleichen, – also ein beträchtlicher Anteil von Bauwerken – nicht über eine Grundstücksgrenze bewilligt werden. Im Vordergrund der Zuständigkeitsregelung steh...