BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 59a Inverkehrbringen, Aufstellung und Einbau von Öfen für feste Brennstoffe
Materialien zur 8. Nov LGBl 2021/32 der NÖ BO 2014
Zu Z 108 (§ 59a):
Durch das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 813/2013 der Kommission vom zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten und weiters der Verordnung (EU) 2015/1189 der Kommission vom zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln wurden die Regelungen der NÖ BO 2014, welche solchen in diesen Verordnungen (EU) entsprechen, obsolet und sind daher aufzuheben. Derzeit verbleiben in der NÖ BO 2014 lediglich die auf Öfen für feste Brennstoffe (Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte) abgestimmten Bestimmungen, bis nach der Verordnung (EU) 2015/1185 der Kommission vom zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen ...