BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 59 Inverkehrbringen, Aufstellung und Einbau von Kleinfeuerungen
Materialien zur 8. Nov LGBl 2021/32 der NÖ BO 2014
Zu Z 107 (§ 59):
Das Inkrafttreten einerseits der Verordnung (EU) 813/2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten und andererseits der Verordnung (EU) 2015/1189 der Kommission vom zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln jeweils mit erfordert aufgrund ihrer unmittelbaren Geltung die Überarbeitung und Einschränkung der bislang geltenden Regelungen im Rahmen der NÖ BO 2014.
§ 59 in der Fassung dieser Novelle verbleibt nunmehr für jene – nicht von einer der Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates erfassten – Kleinfeuerungen (ausgenommen Öfen für feste Brennstoffe gemäß § 59a), die nicht von einer EU-Verordnung erfasst und auch keine Bauprodukte sind. (Die Regelung von Bauprodukten erfolgt im NÖ Bauprodukte- u...