BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 44a Systeme für die Gebäudeautomatisierung und ‑steuerung
Materialien zur 8. Nov LGBl 2021/32 der NÖ BO 2014
Zu Z 86 (§ 44a):
Umsetzung des Art. 1 Z 7 der Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (betrifft Art. 14 und 15).
Nichtwohngebäude mit Heizungs- und/oder Klimaanlagen mit der betreffenden Nennleistung sind beispielsweise Bürohäuser bzw. Hallen mit einer Nutzfläche in einer umfangreicheren Größenordnung (etwa mehr als 3000 m2).
Zu Abs. 1 lit a:
Dieser Punkt ist erfüllt, wenn der Verbrauch für Strom und Wärme/Kälte kontinuierlich gemessen und aufgezeichnet wird und zumindest in monatlichen Abständen dokumentiert wird. Die Messung des Wärmeverbrauches kann auch über eine Messung von Energieträgern erfolgen. Monatliche Vergleichsdaten haben sich in den Energiebuchhaltungen als sehr praktikabel erwiesen und bieten einen sehr guten Überblick über die Funktion haustechnischer Systeme.
Zu Abs. 1 lit. b:
Die Dokumentation monatlicher Vergleichsdaten und deren jährliche Aufsummierung liefert mit dem Wissen der ...