BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 43 Allgemeine Ausführung, Grundanforderungen an Bauwerke
Materialien zur NÖ BO 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 43
Abs. 1: Die aufgelisteten Grundanforderungen wurden zunächst von der Bauproduktenrichtlinie und dann von der Bauproduktenverordnung der EU übernommen.
Abs. 2: Das Anliegen des „Leistbaren Wohnens“ zielt darauf ab, neben der Wahrung der öffentlichen Interessen die Sicherstellung des Schutzes der Gesundheit und der Sicherheit der Wohnbevölkerung zu gewährleisten. Gleichzeitig soll jedoch vermieden werden, dass bauliche und technische Anforderungen über das Erforderliche hinausgehen. Auf diese Weise soll dazu beigetragen werden, dass die Schaffung von Wohnraum für die Wohnbevölkerung erschwinglich bleibt.
In der Praxis wurden Fälle beobachtet, in denen es zu kostentreibenden behördlichen Vorschreibungen gekommen ist, die – oft in bester Absicht – dadurch begründet wurden, dass dies durch den „Stand der Technik“ geboten sei, also den „fortschrittlichen technologischen Verfahren, Einrichtungen, Bau- und Betriebsweisen“ entsprechen (vgl. § 1 BTV).
Bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass dies gesetzlich nicht begründet ist und jedenfalls nicht der Zielsetzung des § 43 A...