BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 33a Energieausweis- und Anlagendatenbank
Materialien zur 8. Nov LGBl 2021/32 der NÖ BO 2014
Zu Z 72 (§ 33a):
Die Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines unabhängigen Kontrollsystems für Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweise) bezüglich bestehender Gebäude sowie für Inspektionsberichte (Prüfberichte). Mit diesem Kontrollsystem soll die Überprüfung eines zumindest signifikanten Teiles der Energieausweise und der Prüfberichte möglich sein. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in regelmäßigen Intervallen dem zuständigen Bundesministerium bekanntzugeben. Darüber hinaus können diese auch in der NÖ Energiepolitik, bei der Verbesserung der statistischen Daten und zur Unterstützung der Gemeinden und der Wirtschaftsakteure Verwendung finden.
Zu Abs. 1: Die Energieausweis- und Anlagendatenbanken, mit denen nunmehr auch eine Forderung der Richtlinie (EU) 2018/844 (Art. 1 Z 6 betreffend Art. 10 Abs. 6a und 6b der Richtlinie 2010/31/EU) umgesetzt wird, dienen der Verwaltungsvereinfachung, da sie ein einfacheres Kontrollsystem, einen v...