BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 33 Kontrollsystem
Materialien zur NÖ BO 2014
Erl zu § 33
Art. 18 der Gebäuderichtlinie der EU sieht zur Kontrolle der ausgestellten Energieausweise und der Heizungs- und Klimaanlageninspektionsberichte die Einrichtung entsprechender Kontrollsysteme vor. Da in Niederösterreich die Beibringung des Energieausweises Tatbestandsvoraussetzung für die Erlangung einer Baubewilligung bzw. notwendiger Bestandteil des Anzeigeverfahrens sein kann, kann die nachträgliche tiefergreifende Überprüfung dieser stichprobenartig ausfallen. Dafür ist das Prüfschema des Anhanges II Z. 1 der RL 2010/31/EU heranzuziehen. Die nunmehr auch vorzulegenden Heizungs- und Klimaanlageninspektionsberichte sind ebenso zu überprüfen, wobei das diesbezügliche Prüfschema des Anhanges II der genannten RL den Behörden großen Spielraum lässt.
Materialien zur 7. Nov LGBl 2018/53 der NÖ BO 2014
Zu Z 34 (§ 33 Abs. 1):
Zitatberichtigung
Materialien zur 8. Nov LGBl 2021/32 der NÖ BO 2014
Zu Z 71 (§ 33):
Die Überprüfungspflichten werden einerseits um die nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 zu veranlassenden Energieausweise ergänzt, andererseits an die Diktion der bezughabenden Regelung angepasst.
Anmerkungen
0) IdF der 8. Nov LGBl 2021/32.
§ 33 NÖ BO 2014 (Sta...