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W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein

BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

Kommentar

12. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4322-9

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Dokumentvorschau
W. Pallitsch/Ph. Pallitsch/W. Kleewein - BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht

§ 30a Registrierung mittelgroßer Feuerungsanlagen

Materialien zur 7. Nov LGBl 2018/53 der NÖ BO 2014

Zu Z 31 (§ 30a):

Diese dem Anhang I zur Richtlinie (EU) 2015/2193 entsprechenden Anlagedaten und Informationen werden gleichzeitig in der NÖ BTV 2014 festgelegt. Mit der neuen Bestimmung des § 30a wird der Vorgabe des Art. 5 Abs. 5 und Art. 9 der Richtlinie (EU) 2015/2193, eben der Verpflichtung der Eintragung der anlagenbezogenen Daten und Informationen in ein öffentliches Register, Rechnung getragen. Auch die für das vorangehende Bewilligungsverfahren wesentlichen Daten und Informationen entsprechen dem Inhalt des Anhang I zur Richtlinie (EU) 2015/2193 und sind gemäß § 18 Abs. 1 Z 6 bereits Teil der Einreichunterlagen und somit der Baubehörde bekannt. Die Daten bezüglich der konkreten Inbetriebnahme der Anlage bzw. der Zeitpunkt, ab wann eine Inbetriebnahme im Sinn der baurechtlichen Bestimmungen frühestmöglich zulässig ist, ergeben bzw. ergibt sich aufgrund der Fertigstellungsanzeige nach § 30. Erst mit der ordnungsgemäßen Fertigstellungsanzeige ist ja die Voraussetzung für die zulässige Inbetriebnahme erfüllt. Eine weitere – zusätzliche – Meldung durch den Eigentümer über die tat...

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