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SWI 11, November 2013, Seite 496

EuGH zu Zugangsbeschränkungen für Optikergeschäfte

Die demografischen und geografischen Begrenzungen der italienischen Regelung hinsichtlich der Eröffnung neuer Optikergeschäfte stellen eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar. Die in der EuGH-Judikatur zu Ansiedelung von Apotheken entwickelten Grundsätze können auch auf Optikergeschäfte angewendet werden. So erleichtert das Verhältnis zwischen der Zahl der Optikergeschäfte und der Einwohnerzahl die gleichmäßige Verteilung dieser Geschäfte über das Gebiet und stellt für die gesamte Bevölkerung einen angemessenen Zugang zu den Optikerleistungen sicher. Die Regel, nach der zwischen zwei Optikergeschäften eine Mindestentfernung bestehen muss, erhöht in Verbindung mit der vorgenannten Regel die Gewissheit der Patienten, dass sie in ihrer Nähe über einen Zugang zu einem Gesundheitsdienstleister verfügen. Es ist Sache der Mitgliedstaaten, zu bestimmen, auf welchem Niveau und auf welche Weise sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen, sodass ihnen das Unionsrecht einen Wertungsspielraum zuerkennt. Im Rahmen der Wahrnehmung dieses Wertungsspielraums steht es den Mitgliedstaaten frei, eine Planung von Optikergeschäften in einer der Verteilung von Apotheken v...

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