Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung
Die laut Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz festgesetzten Lohnzuschläge für die Urlaubsregelung, Abfertigungsregelung und Winterfeiertagsregelung sowie die Nebenleistungen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG-Zuschlagsverordnung, BGBl II 2010/419 idF BGBl II 2014/357, ausgegeben am ) werden im Folgenden erläutert.
Zuschlag für Urlaub
Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß BUAG zur Bestreitung des Aufwands der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) für den Sachbereich der Urlaubsregelung einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, beträgt für eine Anwartschaftswoche
bei einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von
–40 Stunden ➝ das 11,85-Fache,
für Arbeitnehmer mit einer kollektivvertraglich geregelten wöchentliche Normalarbeitszeit von
–39 Stunden ➝ das 11,55-Fache,
–weniger als 39 Stunden ➝ das 11,4-Fache
des um 20 % (bis : 25 %) erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns.
Zuschlag für Schichturlaub
Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß BUAG zur Bestreitung des Aufwands der BUAK für die Zusatzurlaubsregelung für Schichtarbeit einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, beträgt für eine Anwartschaftswoche das 2,80-Fache des um 20 % (bis : 25 %) erhöhten kollektiv...