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Das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014
Das 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 (2. AbgÄG 2014) wurde am im BGBl I 2014/105 kundgemacht. Für die Personalverrechnung relevante Änderungen ergeben sich für die Bereiche Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen, Steuerbefreiung von Pflegekarenzgeld, vorsätzliche Verkürzung der Lohnsteuer, Versteuerung von Urlaubsersatzleistung nach dem BUAG, Leistungen Dritter und Lohnsteuerprüfung, auf welche im folgenden Beitrag näher eingegangen wird.
Steuerbefreiungen
Zur gesetzlichen Klarstellung von Befreiungsbestimmungen werden Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen, die aufgrund sozialversicherungs- oder pensionsrechtlicher Vorschriften gewährt werden, nun explizit in den Befreiungskatalog des § 3 Abs 1 Z 4 lit f EStG aufgenommen. Damit wird zum einen der Rechtsprechung Rechnung getragen, die diese unter dem Titel der „Sozialhilfeleistungen“ subsumiert und zum anderen wird der bereits von der Finanzverwaltung gängigen Praxis der Berücksichtigung unter dem Titel der „Hilfsbedürftigkeit“ entsprochen.
Weiters erfolgt eine steuerliche Gleichstellung des Pflegekarenzgeldes gemäß § 21c Abs 1 BPGG mit dem Karenzgeld unter § 3 Abs 1 Z 5 lit b EStG, wonach auch dieses steuerfrei zu behandeln ist. Zu erwähnen ist, dass Weiterbildungsgeld bzw Bildungsteilzeitgeld berei...