BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 55 Inkrafttreten
Materialien zum NÖ ROG 2014
MB zur 6. Nov LGBl 2020/97
Zu Abs 4
Der Planungsprozess für die örtliche Raumordnung dauert oftmals mehrere Jahre. Die vorliegende Novelle wird daher eine Reihe von Gemeinden mitten in laufenden Planungsprozessen treffen, in denen die notwendigen Grundlagenpläne bereits entsprechend den bisherigen Bestimmungen ausgearbeitet worden sind. Eine Umstellung der Grundlagenpläne auf die neue Struktur würde zu Mehrkosten für die Gemeinden führen, die im Vertrauen auf die damalige Rechtslage zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht absehbar gewesen sind. Um diese Härten zu vermeiden, sollen die Bestimmungen hinsichtlich der neuen Struktur der Grundlagenpläne mit zeitlicher Verzögerung wirksam werden. Der Zeitraum von zwei Jahren berücksichtigt vor allem auch mögliche Verzögerungen in Folge der COVID19-Pandemie, auf Grund derer Bürgerversammlungen oder Besprechungen im Gemeinderat verzögert werden.
Anmerkung
1) Die 6. Nov LGBl 2020/97 ist – von den genannten Ausnahmen abgesehen – am in Kraft getreten.