BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 53 Übergangsbestimmungen
Materialien zum NÖ ROG 2014
MB LGBl 2015/3
Zu Abs 12 bis 14, jetzt 11 bis 13
Diese Übergangsbestimmungen entsprechen den bisherigen in der NÖ Bauordnung enthaltenen Übergangsbestimmungen zu früher erlassenen Bebauungsplänen.
Weiters ist es erforderlich, die Rechtswirkungen des Entfalls der Bebauungsweise der freien Anordnung von Gebäuden sowie der Sonderbebauungsweisen zu regeln.
Zu Abs 8
Die Neuformulierung des Abs. 8 ergibt sich einerseits aus dem Wegfall von Übergangsbestimmungen, deren Antragsfristen längst abgelaufen sind und andererseits aus der Streichung überschießender Vorgaben, deren Wirkungen sich bereits aus § 17 ergeben. …
MB LGBl 2016/63
Zu Abs 12 letzter Satz
Die zehnjährige Übergangsfrist ermöglicht in diesem Zeitraum noch die Errichtung von Nebengebäuden sofern die Sonderbebauungsweise im Bebauungsplan noch nicht durch eine andere Bebauungsweise ersetzt wurde.
Antrag LGBl 2017/35
Zu Abs 7
Mit § 16 Abs. 3 2. Satz [nun Abs 3a] wird die Möglichkeit einer Durchmischung von Betrieben im Bauland-Industriegebiet und im Bauland-Betriebsgebiet bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Diese Voraussetzungen werden bei Neuwidmungen aufgrund de...