BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 26 Bausperre
Materialien zum NÖ ROG 2014
MB LGBl 2016/63
Zu Abs 3
Die erweiterte Formulierung der – auch teilweisen – Aufhebung einer Bausperre ermöglicht eine flexiblere und bedarfsgerechte Handhabung für diesen Themenbereich.
MB zur 6. Nov LGBl 2020/97
Zu Abs 2 lit b
Flächen die in § 15 Abs. 4 vom Bauverbot ausgenommen sind, müssen auch nicht für eine Bebauung gesperrt werden. Zu diesem Ergebnis kommt man aber bereits aufgrund eines Größenschlusses und handelt es sich insofern nur um eine Klarstellung.
Materialien zum NÖ ROG 1976
MB 8000-0
Zu § 23, jetzt § 26
Die Bausperren dienen zur Sicherung der Durchführung des Flächenwidmungsplanes. Durch sie soll der Status quo grundsätzlich erhalten bleiben, d.h. den Grundeigentümern und den dinglich Berechtigten die Möglichkeit genommen werden, angesichts einer bevorstehenden Erlassung eines Flächenwidmungsplanes diesem entgegenstehende Projekte durchzuführen. (…) Bescheide, die dem Zweck der Bausperre widersprechen, können wegen Nichtigkeit aufgehoben werden. Keine Wirkung erzeugt die Bausperre auf Verfahren, die bereits im Zeitpunkt der Kundmachung der beabsichtigten Erlassung einer Bausperre anhängig waren.
MB 8000-13
Zu Abs 2
Nach den Bestimmun...