BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 19 Verkehrsflächen
Masterialien zum NÖ ROG 2014
Antrag LGBl 2017/35
Zu Abs 3
Es kommt häufig vor, dass Auf-(und Ab-)gänge von Tiefgaragen und anderen öffentlich genutzten unterirdischen Bauwerken in verkehrsberuhigten Plätzen, Wegen etc. ausmünden. Diese – den öffentlichen Verkehr nicht beeinträchtigenden – Nutzungen und die dafür erforderlichen Bauwerke sollen daher zulässig sein (§ 19 Abs. 3) und dient diese Bestimmung zudem der Erleichterung des Ausbaus des öffentlichen Verkehrsnetzes, von Abstelleinrichtungen für Kfz und Fahrrädern und der leichteren Nutzung von öffentlich zugänglichen unterirdischen Geschoßen wie z.B. Ausstellungsräumen.
MB zur 6. Nov LGBl 2020/97
Zu Abs 3
Die Ergänzung der zulässigen Bauwerke auf Verkehrsflächen um PV-Anlagen war im Hinblick auf die Errichtung überdachter Stellplätze bei Handelseinrichtungen und der – aus klimarelevanten Erwägungen – sinnvollen Nutzung von Böschungen, Restgrundstücken etc. im Nahebereich von Verkehrsflächen geboten.
Materialien zum NÖ ROG 1976
MB 8000-10
Zu § 18 (nun § 19)
Zwecks Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten soll klargestellt werden, dass der Begriff „Straße“ nach dem NÖ Landesstraßengesetz auszulegen ist.
Die Gliederung ...