BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 17 Baulandmobilisierung, Sonderformen der Vertragsraumordnung
Materialien zum NÖ ROG 2014
MB LGBl 2016/63
Zu Abs 2, jetzt Abs 3
Da für das Zustandekommen gültiger Verträge eine gesetzliche Ermächtigung erforderlich ist und der Bedarf hierfür auch außerhalb des gewidmeten Baulands vorliegen kann, ist diese Einfügung sinnvoll.
MB zur 6. Nov LGBl 2020/97
Die Verpflichtung der Gemeinden im Zusammenhang mit Erst- und Umwidmungen Mobilisierungsmaßnahmen zu ergreifen, wird ausdrücklich gesetzlich verankert, wobei neben möglichen rein privatwirtschaftlichen Maßnahmen (Ankauf durch Gemeinde und dergleichen) zwei Instrumente im Zusammenhang mit der Widmung explizit geregelt werden: Die Befristung bei Erstwidmungen und zusätzlich die Vertragsraumordnung bei Erstwidmungen und Wechsel der Baulandwidmungsarten, wobei eine Kombination der beiden Maßnahmen nicht ausgeschlossen wird. Den Gemeinden werden jedoch keine Mittel zur Zielerreichung zwingend vorgegeben; entscheidend ist, dass zum Zeitpunkt der Ausweisung von Bauland die gesicherte Prognose möglich ist, dass dieses nicht gehortet, sondern zweckentsprechend genutzt werden wird. In Betriebs- und Industriegebieten wird auch die Errichtung einer...