BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 11a Überörtliche Raumordnungsprogramme für betriebliche Nutzungen
Materialien zum NÖ ROG 2014
MB zur 6. Nov LGBl 2020/97
Zunächst sollen in einem sektoralen Raumordnungsprogramm Zonen für große Betriebsgebiete im überörtlichen Interesse festgelegt werden. Dabei wird einerseits das Ziel verfolgt, für die verschiedenen Nutzungen (insbesondere z.B. Logistik, SEVESO-Betriebe, emittierende Betriebe [Luft, Lärm, Licht, Erschütterungen und ähnliche]) die Nutzungskonflikte zu minimieren und andererseits gezielte regionalpolitische Impulse (z.B. Wirtschaftsparks, Technologiezentren) im gesamten Landesgebiet zu setzen. Die Zonen zeichnen sich durch besondere Standortqualitäten aus, wobei bestehende Standorte entsprechend Berücksichtigung finden werden. Daher sollen auch nur jene Widmungsarten zulässig sein, die die Ausnutzbarkeit der Flächen nicht behindern. Dazu gehören insbesondere Bauland-Betriebsgebiete, Bauland-Industriegebiete, Bauland-Verkehrsbeschränkte Betriebsgebiete und Bauland-Verkehrsbeschränkte Industriegebiete (die im Rahmen der Novelle vorgesehenen neuen Widmungsarten mit Beschränkung der zulässigen Fahrten), Bauland-Sondergebiete aber auch öffentliche und private Verkehrsfl...