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SWI 6, Juni 2015, Seite 314

Internationales Steuerrecht und Steuerpolitik

Haase (ISR 2015, 313 ff) legt dar, dass einzelne Bestimmungen des deutschen internationalen Steuerrechts immer wieder auf Kritik stoßen. Als einen Grund für diese Kritik identifiziert er die Vorgaben des BVerfG (, 2 BvL 59/06) zum Bestimmtheitserfordernis, wonach steuerliche Normen bereits dann hinreichend bestimmt sind, wenn Finanzverwaltung und Finanzgerichte Zweifelsfragen mithilfe der anerkannten Auslegungsmethoden beantworten können. Der Autor kritisiert diese auch vom VfGH bereits getroffene Aussage als Akt der „richterlichen Notwehr“. Haase bemängelt ua die Ungleichbehandlung von Inbound- und Outbound-Sachverhalten, unterbreitet Vorschläge zur Lösung von Qualifikationskonflikten, untersucht das Treaty Override als „Klassiker“ und führt aus, dass die Finanzverwaltung auf unliebsame Urteile des BFH immer wieder mit einem Nichtanwendungserlass reagiere. Er hebt hervor, dass die Finanzverwaltung unter Beachtung des Gewaltenteilungsprinzips grundsätzlich an die Entscheidungen des BFH gebunden sei und ein Nichtanwendungserlass daher (nur) ausnahmsweise in Betracht komme. Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber für die künftige Ausgestaltung von Steuergesetzen schließen den Beitra...

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