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SWI 6, Juni 2015, Seite 311

EuGH: Bemessungsgrundlage beim Entnahmeeigenverbrauch

In seinem Urteil vom , Property Development Company, C-16/14, hatte sich der EuGH mit der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch von selbst errichteten Gebäuden zu befassen. Diese Frage stellte sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Property Development Company NV (im Folgenden: Prodeco) und dem belgischen Staat über die Mehrwertsteuer, die durch die Zuordnung eines Gebäudes zu einer mehrwertsteuerbefreiten Vermietungstätigkeit ausgelöst wurde.

Dem Rechtsstreit lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Prodeco ließ zwischen 1991 und 1994 ein Bürogebäude errichten, um es zu verkaufen. Daher verbuchte sie es als Bestand. Bei der Bewertung ihrer Bestände aktivierte Prodeco gemäß den von ihr festgelegten Bewertungsregeln die während der Bauzeit angefallenen Fremdkapitalkosten (im Folgenden: Fremdkapitalzinsen). Bei diesen Fremdkapitalzinsen handelte es sich um Zinsen, die zum Zinssatz des zur Errichtung des Gebäudes aufgenommenen Darlehens auf die während der Bauzeit freigegebenen Darlehenssummen gezahlt wurden. Prodeco zog die Mehrwertsteuer, die sie auf die Lieferungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes gezahlt hatte, al...

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