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PV-Info 2, Februar 2015, Seite 5

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

Monika Kunesch

wie immer nach dem Jahreswechsel dürfen wir Sie über Neuerungen für die Personalverrechnung informieren: Das 2. AbgÄG 2014 mit speziellem Augenmerk auf die Änderungen in der abgabenrechtlichen Behandlung der „freiwilligen“ Urlaubsersatzleistung von Bauarbeitern – wie gewohnt präsentiert von Rudolf Grafeneder. Auch Erleichterungen hat der Gesetzgeber für den Bereich der Personalverwaltung vorgesehen, nämlich, so weiß Andreas Gerhartl zu berichten, im Bereich des AZG. Über die personalabrechnungsrelevanten Aussagen der Finanzverwaltung im 2. LStR-Wartungserlass 2014 informiert Sie Thomas Kiesenhofer. Interessant für die Praxis und für manche Personalverrechner neu bzw nicht so konkret aus Rz 186 LStR 2002 ableitbar gewesen ist die Ansicht, dass ein monatlicher Kostenbeitrag zuerst mit dem über den Höchstbetrag hinausgehenden Teil des Sachbezugs zu verrechnen ist.

Eine kollektivvertraglich zustehende Kinderzulage ist keine staatliche Sozialleistung und wird daher aufgrund der Beschäftigung gewährt; demnach kann sie entsprechend dem Beschäftigungsausmaß aliquotiert werden – Details dazu von Thomas Rauch.

Solange sich langjährige Personalverrechner zurückerinnern, wird aus dem Kostenersatz für die Drittschul...

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