BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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2.5.1. OIB-Richtlinie 5 idF der NÖ BTV 2014
Anlage: OIB-Richtlinie 5 idF der NÖ BTV 2014 - Schallschutz
S. 1324Erl zur Stammfassung LGBl 2015/4
Anlage 5 (OIB-Richtlinie 5 in der Fassung der NÖ BVT 2014)
Diese OIB-Richtlinie wird inhaltlich ohne Ausnahmen übernommen und stellt den aktuellen Standard im Schallschutz dar. Es werden nur die allgemeinen, eingangs beschriebenen Anpassungen vorgenommen.
Erl zur Novelle LGBl 2021/36
Die Anlagen 1 bis 8 beinhalten die vom Österreichischen Institut für Bautechnik mit dem Stand April 2019 herausgegebenen harmonisierten Richtlinien bezüglich der Grundanforderungen an Bauwerke einschließlich der Begriffsbestimmungen und zitierten Normen und sonstigen technischen Regelwerke (redaktionell angepasst an die NÖ BO 2014 und die NÖ BTV 2014).