BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 45 Schluss- und Übergangsbestimmungen
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 45
Der Termin des Inkrafttretens der NÖ Bautechnikverordnung 2014 – als Durchführungsverordnung zur NÖ Bauordnung 2014 – ist abgestimmt mit der NÖ Bauordnung 2014.
Materialien zur 1. Novelle LGBl 2016/25 der NÖ BTV 2014
Aufgrund längerer Vorlaufzeiten von Planungen sollen die auf der Grundlage der bisherigen Regelungen erarbeiteten Unterlagen bei bereits im behördlichen Verfahren befindlichen Projekten nicht mehr geändert werden.
Materialien zur 3. Nov LGBl 2021/36 zur NÖ BTV 2014
Zu Z 30 (§ 45):
Aufgrund längerer Vorlaufzeiten von Planungen sollen die auf der Grundlage der bisherigen Regelungen erarbeiteten Unterlagen bei bereits im behördlichen Verfahren befindlichen Projekten nicht mehr geändert werden müssen.
Anmerkungen
0) IdF der 3. Nov LGBl 2021/36.
Mit der 1. Nov LGBl 2016/25 wurde die Überschrift von „Schlussbestimmungen“ in „Schluss- und Übergangsbestimmungen“ geändert und Abs 3 angefügt.
Mit der 3. Nov LGBl 2021/36 wurden dem § 45 NÖ BTV 2014 die Abs 4 und 5 angefügt.
1) Das Inkrafttretensdatum der NÖ BTV 2014 ist mit der NÖ BO 2014 abgestimmt; s Erl zu § 45 NÖ BTV 2014.
Judikatur (zur NÖ BTV 2014)
1) Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Übergangsbe...