BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 43 Umgesetzte EU-Richtlinien und Informationsverfahren
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 43
Abs. 1: Die Umsetzungsbestimmung wird – da die NÖ Bautechnikverordnung 2014 im Grunde aus der NÖ Bautechnikverordnung 1997 hervorgegangen ist – im Wesentlichen aus dieser übernommen. Sie gewährleistet einen Überblick über den Stand der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts im NÖ Landesrecht und erleichtert künftige Anpassungen und Ergänzungen.
Abs. 2: Der Hinweis auf das Informationsverfahren ergibt sich aus der zitierten Richtlinie, welche nicht nur die Durchführung eines entsprechenden Verfahrens, sondern auch einen Hinweis in der Vorschrift, die ihr unterliegt, verlangt.
Materialien zur 3. Nov LGBl 2021/36 zur NÖ BTV 2014
Zu Z 29 (§ 43):
Umgesetzte EU-Richtlinien sind in der Verordnung anzuführen. Die sog. Radon-Richtlinie wurde im Rahmen der OIB-Richtlinie 3 (Anlage 3) in verbesserter Form umgesetzt. Die Richtlinienumsetzung bzgl. der Förderung der der Nutzung von erneuerbaren Energiequellen erfolgte im Rahmen der OIB-Richtlinie 6 (Anlage 6).
Anmerkungen
0) IdF der 3. Nov LGBl 2021/36.
§ 43 NÖ BTV 2014 (Stammfassung) entspricht in wesentlichen Teilen § 210 NÖ BTV 1997 (zuletzt LGBl 8200/7-7).
Mit...