BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 31 Intervalle und Umfang der Überprüfungen
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 31
Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz bedeutet auch die Übernahme des vorgesehenen Kontrollmechanismus in Form von Überprüfungen und Inspektionen der Klimaanlagen.
Materialien zur 3. Nov LGBl 2021/36 zur NÖ BTV 2014
Zu Z 26 (Teil V):
Die Überschrift wird an den erweiterten Inhalt der Regelung angepasst.
Zu Z 27 und 28 (§ 31):
Mit der Anpassung des Grenzwertes wird die Richtlinie (EU) 2018/844 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU, Artikel 14 und 15, umgesetzt.
Anmerkungen
0) IdF der 3. Nov LGBl 2021/36.
Mit der 3. Nov LGBl 2021/36 wurden die Abs 1 und 3 des § 31 NÖ BTV 2014 neu gefasst.
1) Vgl § 32 Abs 4 bis 10 NÖ BO 2014.