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Rechnungsberichtigungen und Vorsteuerabzug
Invoice Amendments and Input VAT Deduction
The German Financial Court of Lower Saxony submitted several questions to the ECJ, asking if and, if so, under which conditions an invoice amendment has an ex-tunc effect. In practice, this question is of high relevance for the recipient of a taxable supply. In the following, Anna Schefzig focuses on the current situation based on ECJ case law, a recent decision of the Austrian Federal Fiscal Court and current administrative practice.
I. Vorabentscheidungsersuchen des FG Niedersachsen an den EuGH
Der 5. Senat des FG Niedersachsen hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob und, falls ja, unter welchen Voraussetzungen einer Rechnungsberichtigung rückwirkende Wirkung zukommt. Im zugrunde liegenden Fall war die Steuernummer des Leistenden erst nachträglich ergänzt worden. Nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung kann ein Vorsteuerabzug erst in dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, in dem die Berichtigung erfolgt ist und diese dem Rechnungsempfänger übermittelt wurde.
Die Leistungsempfängerin und Klägerin betrieb ein Handelsunternehmen. Im Rahmen einer die Jahre 2008 bis 2011 umfassenden Prüfung im Jahr 2013 wurde seitens des Finanzamtes ua festgestellt, dass ein Vorsteuerabzug aus erteilten ...