BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 9 Bauwerke vorübergehenden Bestandes und Notstandsbauten
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 7 bis 9
Bei der Errichtung von speziellen Bauwerken wie Bauwerken mit höchsten Sicherheitsanforderungen (z.B. Krankenhäuser), speziellen Bauten mit geringeren Sicherheitsanforderungen (z.B. Gerätehütten), künstlerisch oder kulturell wertvollen Bauwerken, Nebengebäuden, Bauwerken im Grünland und auf Verkehrsflächen, Bauwerken vorübergehenden Bestandes und Kleinbauwerke ist es sinnvoll, wenn im Einzelfall vom starren Konzept der OIB-Richtlinien abgewichen werden darf.
Materialien zur 3. Nov LGBl 2021/36 zur NÖ BTV 2014
Zu Z 13 (§ 9):
Der Inhalt bzw. die Arten von Bauwerken des bisherigen Abs. 1 werden reduziert, da ein Aushebeln der Regelungen in den Anlagen 1 bis 6 nicht mehr im bisherigen Umfang möglich sein soll. Adäquat ist nur mehr eine Abweichung von den bautechnischen Vorschriften und dies nur mehr für Bauwerke vorübergehenden Bestandes und für Notstandsbauten. Die heizungstechnischen und maschinenbautechnischen Anforderungen sind – im Hinblick auf den Umweltschutz – im vollen Umfang einzuhalten.
Analog zum § 8 können auch hier anstelle von baulichen Maßnahmen organisato...