BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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§ 3 Verweise auf OIB-Richtlinien
Materialien zur NÖ BTV 2014 (Stammfassung)
Erl zu § 3
Mit diesem Paragraphen werden alle OIB-Richtlinien in der in Niederösterreich gültigen Fassung (mit Abweichungen) für verbindlich erklärt. Die konsolidierten Fassungen der OIB-Richtlinien sind in den Anlagen 1 bis 8 enthalten.
Materialien zur 3. Nov LGBl 2021/36 zur NÖ BTV 2014
Zu Z 7 (§ 3):
Es wird die aktuelle Fassung der OIB-Richtlinien (Stand April 2019) eingefügt.
Anmerkungen
0) IdF der 3. Nov LGBl 2021/36.
Mit der 3. Nov LGBl 2021/36 wurden die Abs 1 und Abs 2 des § 3 NÖ BTV 2014 neu gefasst.
1) S zum Hintergrund der Einführungen von OIB-Richtlinien idF der NÖ BTV 2014 die Erl zum Allgemeinen Teil der NÖ BTV 2014. Mit der 3. Novelle LGBl 2021/36 wurde bedauerlicherweise – und das entgegen den ursprünglichen Intentionen – wiederum verabsäumt, die OIB-Richtlinien 2019 unverändert und vollständig zu übernehmen; wiederum wurden eigenständige OIB-Richtlinien idF der NÖ BTV 2014 in Kraft gesetzt, wenngleich die rot dargestellten Abweichungen zu den OIB-Richtlinien 2019 nur als geringfügig – die Erl zu den Anlagen zur 3. Nov LGBl 2021/36 sprechen von redaktionellen Anpassungen an die NÖ BO 2014 und die NÖ BTV 2014 (vgl Erl zu...