BauR NÖ | Niederösterreichisches Baurecht
12. Aufl. 2022
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S. VVorwort
Mit der (von Ausnahmen abgesehen) am in Kraft getretenen 8. Novelle (LGBl 2021/32) wurde die NÖ BO 2014 in insgesamt 123 Punkten geändert. Diese umfassende Novellierung ist neben einzelnen Klarstellungen, formalen Änderungen, Reaktionen auf Praxisprobleme und Rechtsprechung der seit überfälligen Umsetzung der Gebäuderichtlinie sowie der lange erwarteten Implementierung der OIB-Richtlinien 2019 in das NÖ Baurecht geschuldet. Gleichzeitig mit der 8. Novelle zur NÖ BO 2014 trat am auch die 3. Novelle (LGBl 2021/36) der NÖ BTV 2014 mit 16 Anlagen in Kraft. Zwar wurde es wiederum verabsäumt, die OIB-Richtlinien 2019 unverändert in das NÖ Baurecht zu übernehmen, und der schon bisher bekannte Weg, OIB-Richtlinien in einer eigenen Fassung der NÖ BTV 2014 einzuführen, beibehalten. Bei näherer Betrachtung sind die Änderungen gegenüber den OIB-Richtlinien 2019 aber nur marginal. Insofern wäre es aus unserer Sicht überlegenswert gewesen, (wie in allen anderen Bundesländern) die OIB-Richtlinien 2019 unverändert zu übernehmen und allfällige Abweichungen – was legistisch leicht umsetzbar wäre – in der NÖ BTV 2014 zu regeln. Trotz dieses Kritikpunktes ist es zu ...