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Keine Entgeltfortzahlung bei fahrlässig herbeigeführter Heimquarantäne
Muss sich ein Arbeitnehmer aufgrund einer nicht auf dem EpiG basierenden Anordnung in Heimquarantäne begeben und ist daher an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert, so besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer diesen Umstand fahrlässig herbeigeführt hat ().
Sachverhalt
Der klagende Arbeitnehmer war als Monteur beschäftigt und ist ungarischer Staatsbürger. Am teilte ihm der beklagte Arbeitgeber mit, dass er vorerst zu Hause bleiben solle, weil nicht sicher sei, ob auf der Baustelle weitergearbeitet werden könne. Am darauffolgenden Tag reiste der Arbeitnehmer mit seiner Familie nach Ungarn, weil er zwei Wochen Urlaub nehmen wollte, um seine Familie zu besuchen und sein Haus zu renovieren. Nach seiner Wiedereinreise am musste er sich aufgrund der damals geltenden Verordnungslage für 14 Tage in selbstüberwachte Heimquarantäne begeben. Strittig war das Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Heimquarantäne im Ausmaß von acht Arbeitstagen.
Entscheidung des OGH
Der OGH bestätigte die Abweisung der Klage durch die Vorinstanzen. Gemäß § 1154b Abs 5 ABGB bzw § 8 Abs 3 AngG behält ein Arbeitnehmer den Anspruch auf das Entgelt, wenn er dur...