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EuGH zu Auslandsdividenden
Der EuGH hat entschieden, dass die im britischen Steuerrecht vorgesehene Anrechnungsmethode für Dividenden aus ausländischen Quellen nicht gleichwertig ist mit der Befreiungsmethode für Dividenden aus inländischen Quellen. Im UK sind Dividenden von einer ebenfalls im UK ansässigen Gesellschaft von der Körperschaftsteuer befreit (Befreiungsmethode), wogegen Dividenden von einer gebietsfremden Gesellschaft der Körperschaftsteuerpflicht unterliegen; nur im Fall einer Beteiligung von mindestens 10 % kann die ausländische Körperschaftsteuer angerechnet werden (Anrechnungsmethode). Wattel (Highlights & Insights on European Taxation 3/2013, 20 ff.) analysiert die Begründung des EuGH. Er geht dabei insbesondere auf die Frage ein, ob sich eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gesellschaft auch dann auf die Kapitalverkehrsfreiheit berufen kann, wenn sie Dividenden von einer in einem Drittstaat ansässigen Tochtergesellschaft bezieht, an der sie eine Beteiligung hält, die einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft gewährt. Diese Frage hat am auch der BFH (I R 7/12) dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.