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EuGH: Verlustvortragsübergang bei grenzüberschreitender Fusion
In seinem Urteil vom , Rs. C-123/11, A Oy, hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, ob bei der Verschmelzung einer gebietsfremden Gesellschaft mit einer gebietsansässigen Gesellschaft ein Verlustvortragsübergang entsprechend den Bestimmungen einer Fusion von zwei gebietsansässigen Gesellschaften stattfinden muss, um die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nicht zu verletzen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
A ist ein finnisches Unternehmen, das auf den Möbelhandel spezialisiert ist. Es besitzt eine Tochtergesellschaft in Schweden (im Folgenden: B), deren gesamter Aktienbestand im Besitz von A ist und die in Schweden eine ähnliche Tätigkeit in drei gemieteten Geschäftslokalen betreibt. A besitzt in Schweden keine weiteren Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen. Nach geschäftlichen Verlusten schloss B ihre drei VerkaufsstellenS. 233 . B hatte nicht die Absicht, wieder geschäftliche Tätigkeiten in Schweden aufzunehmen, blieb aber an langfristige Mietverträge für zwei Geschäftslokale gebunden. Ihre Verluste betrugen von 2001 bis 2007 44,8 Mio. SEK.
Nach Einstellung der Tätigkeiten von B plante A eine Fusion mit dieser Tochtergesellschaft. Di...