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Uneingeschränkte Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld verfassungswidrig?
Der Krankenversicherungsträger kann ein gewährtes Kinderbetreuungsgeld trotz Kenntnis aller maßgeblichen Umstände zurückfordern, wenn die Auszahlung irrtümlich, zB wegen eines Rechtsirrtums oder eines Rechenfehlers, erfolgte (§ 31 Abs 2 Satz 1 Fall 2 KBGG). Dies auch dann uneingeschränkt, wenn der Bezieherin die Unrechtmäßigkeit des Bezugs nicht erkennbar war. Da eine andere – einschränkende – Auslegung des Gesetzes nicht möglich ist, beantragt der OGH beim VfGH die Aufhebung dieser Gesetzesstelle wegen Verfassungswidrigkeit ().
Sachverhalt
Die Klägerin war vom bis sozialversicherungspflichtig in Österreich beschäftigt. Im Zeitraum von bis befand sie sich wegen der Geburt ihres Kindes am in Mutterschutz. Für den Zeitraum von bis meldete die Dienstgeberin den Bezug von Urlaubsentschädigung an die Sozialversicherung. Die Klägerin beantragte die Zuerkennung von pauschalem Kinderbetreuungsgeld als Konto für 365 Tage ab der Geburt. Zusammen mit diesem Antrag legte die Klägerin sowohl eine Karenzvereinbarung (bis ) als auch ein Schreiben mit der Kündigung durch die Dienstgeberin vom vor. Die burgenländische Gebietskrankenkasse (nunmehr ÖGK) gewährte das Ki...