Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kommissionsvorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie
Die Europäische Kommission hat am einen Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie vorgelegt, der darauf abzielt, die Transparenz bestimmter Großunternehmen in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen. Gesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern sollen demnach künftig in ihrem Jahresbericht relevante und wesentliche Angaben zu ökologischen und sozialen Aspekten offenlegen, namentlich ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen. Die vorgeschlagene Maßnahme lässt den Unternehmen dabei erheblichen Spielraum, relevante Informationen so zu veröffentlichen, wie sie es für sinnvoll halten. Gesellschaften können sich auf internationale oder nationale Leitlinien stützen, die sie für geeignet halten (z. B. „Global Compact“ der Vereinten Nationen, ISO-Norm 26000 oder Deutscher Nachhaltigkeitskodex). Was die Transparenz im Hinblick auf die Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen angeht, so müssten große börsenotierte Gesellschaften Angaben zu ihrer Diversitätspolitik machen und dabei die Aspekte Alter...