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PV-Info 10, Oktober 2022, Seite 20

Keine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuen Lohnzettels

Stefan Schuster

Im Zuge einer GPLA (nunmehr GPLB) wurde ein vormals freies Dienstverhältnis in ein echtes Dienstverhältnis umqualifiziert. In weiterer Folge wurde dies bekämpft und ein freies Dienstverhältnis festgestellt. Nichtsdestoweniger wurde das Verfahren des vermeintlich echten Dienstnehmers wiederaufgenommen. Der Beschwerdeführer sah die Wiederaufnahme als unbegründet an und wendete sich an das BFG (, RV/5100016/2014). Der Fall zeigt durchaus interessante verfahrensrechtliche Aspekte auf.

Der Beschwerdeführer war als Rechtsberater in einem freien Dienstverhältnis für einen Auftraggeber tätig. Die daraus erzielten Einkünfte in den Jahren 2009 bis 2011 wurden erklärt und veranlagt.

Sachverhalt

In weiterer Folge fand beim Auftraggeber eine GPLB statt, welche das freie Dienstverhältnis in ein echtes Dienstverhältnis umqualifizierte. Ein entsprechender Lohnzettel wurde ausgestellt. Mit Bescheiden vom Februar 2013 wurde hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2009 (von September 2010) und 2010 (von Juli 2011) das Verfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO wiederaufgenommen. Weiters wurde begründet, dass die Wiederaufnahme erfolgte, da ein „[…] berichtigter oder neuer Lohnzettel übermittelt wurde, aus dem sich eine geänder...

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