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BMF-Anfragebeantwortung vom 23. 9. 2022 zur Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG
Auch in dieser Ausgabe der PV-Info darf ich Sie wieder über eine BMF-Anfragebeantwortung informieren, nunmehr zu Fragen zur Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG. Gegenständliche Antworten wurden auf der BMF-Homepage https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Teuerungspr%C3% A4mie-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-124b-Z-408-EStG-1988.html am veröffentlicht. Finden Sie im Folgenden einen kompakten Überblick über die Aussagen des Finanzministeriums.
Gesetzliche Grundlage
Die Möglichkeit, Arbeitnehmern eine gänzlich abgabenfreie Teuerungsprämie gewähren zu können, wurde mit dem Teuerungs-Entlastungspaket, BGBl I 2022/93, ausgegeben am , befristet für die Jahre 2022 und 2023 eingeführt. Ähnlich der Regelung der Corona-Prämie findet sich die gesetzliche Grundlage in § 124b EStG, diesfalls in Z 408 und lautet wie folgt:
Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt (Teuerungsprämie), sind
bis 2 000 Euro pro Jahr steuerfrei und zusätzlich
bis 1 000 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5...