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SWI 1, Jänner 2016, Seite 46

EuGH: Vorsteuerabzug bei Ausstellung der Rechnung durch „nicht existenten“ Wirtschaftsteilnehmer

Im Urteil vom , PPUH Stehcemp, C-277/14, entschied der EuGH über Fragen des polnischen Obersten Verwaltungsgerichtshof bezüglich des Rechts auf Abzug von Vorsteuer, der versagt wurde, weil die Rechnung von einem nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht existenten Wirtschaftsteilnehmer ausgestellt wurde. Im Jahr 2004 tätigte die Gesellschaft PPUH Stehcemp mehrere Einkäufe von Dieselkraftstoff, den sie im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit verwendete. Die Rechnungen über diese Kraftstoffeinkäufe wurden durch Finnet ausgestellt. PPUH Stehcemp führte für diese Kraftstoffeinkäufe den Vorsteuerabzug durch. Nach einer Steuerprüfung versagte ihr die Finanzverwaltung das Recht auf diesen Vorsteuerabzug, weil die Rechnungen über die Kraftstoffeinkäufe von einem nicht existenten Wirtschaftsteilnehmer ausgestellt worden seien.

Mit die Berufungsinstanz bestätigte den Bescheid der Finanzverwaltung, da Finnet nach den in der Verordnung des Finanzministers festgelegten Kriterien als nicht existenter Wirtschaftsteilnehmer anzusehen sei, der keine Lieferungen von Gegenständen vornehmen könne. Die Feststellung, dass Finnet nicht existent sei, war auf eine Reihe von Gesichtspunkten gestützt, ins...

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