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Aktuelles aus der Personalverrechnung
BMF-Erlässe zur aktuellen Zinserhöhung
Über die Sommermonate hat die Europäische Zentralbank zur Bekämpfung der Inflation bereits zwei Mal den Leitzinssatz erhöht, mit Wirkung von um 0,5 Prozentpunkte ( 2022-0.532.959, BMF-AV 2022/97) und mit Wirkung von um 0,75 Prozentpunkte ( 2022-0.657.957, BMF-AV 2022/117). Diese Erhöhungen wirken sich auf die aktuellen Zinssätze iZm Abgaben an die Finanzverwaltung wie folgt aus:
Bis beliefen sich Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen auf 1,38 % pa.
Von bis belief sich der Zinssatz auf 1,88 % pa.
Ab ist ein Zinssatz von 2,63 % pa zu veranschlagen.
Voraussichtliche Werte für 2023
Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2023 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2023 beträgt 1,031. Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Höchstbeitragsgrundlage | bis | ab |
für laufende Bezüge, täglich | 189 € | 195 € |
für laufende Bezüge, monatlich | 5.670 € | 5.850 € |
für Sonderzahlungen, jährlich | 11.340 € | 11.700 € |
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich | 6.615 € |
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr