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PV-Info 10, Oktober 2022, Seite 1

Aktuelles aus der Personalverrechnung

PV-Info Redaktion

BMF-Erlässe zur aktuellen Zinserhöhung

Über die Sommermonate hat die Europäische Zentralbank zur Bekämpfung der Inflation bereits zwei Mal den Leitzinssatz erhöht, mit Wirkung von um 0,5 Prozentpunkte ( 2022-0.532.959, BMF-AV 2022/97) und mit Wirkung von um 0,75 Prozentpunkte ( 2022-0.657.957, BMF-AV 2022/117). Diese Erhöhungen wirken sich auf die aktuellen Zinssätze iZm Abgaben an die Finanzverwaltung wie folgt aus:

  • Bis beliefen sich Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen auf 1,38 % pa.

  • Von bis belief sich der Zinssatz auf 1,88 % pa.

  • Ab ist ein Zinssatz von 2,63 % pa zu veranschlagen.

Voraussichtliche Werte für 2023

Die voraussichtlichen Werte in der Sozialversicherung für 2023 liegen vor (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung im Bundesgesetzblatt): Die Aufwertungszahl für 2023 beträgt 1,031. Mit dieser werden unter anderem die tägliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Höchstbeitragsgrundlage
bis
ab
für laufende Bezüge, täglich
189 €
195 €
für laufende Bezüge, monatlich
5.670 €
5.850 €
für Sonderzahlungen, jährlich
11.340 €
11.700 €
für freie Dienstnehmer, ohne Sonderzahlungen, monatlich
6.615 €

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Wegfall oder die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge bei geringem Einkommen betragen für das Jahr

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