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BFG zur Anrechnungsmethode im DBA Schweiz
Das österreichische Besteuerungsrecht betreffend die Einkunftsteile, welche auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen, ist sowohl bei einer Berücksichtigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Schweiz) als auch bei Nichtberücksichtigung desselben – wegen Fehlens eines diesbezüglichen Steuertatbestands im innerstaatlichen Schweizer Steuerrecht – eindeutig gegeben.
Art 23 Abs 2 Satz 1 DBA Schweiz ist somit nicht einschränkend – also auf Einkünfte für in der Schweiz ausgeübte Arbeit aus öffentlichen Kassen in der Schweiz –, sondern erweiternd – neben der Einkünftebesteuerungsberechtigung für die im Ansässigkeitsstaat ausgeübte Tätigkeit – auch auf diese anzusehen.
Sachverhalt: Der in Österreich ansässige Beschwerdeführer erzielte im streitgegenständlichen Zeitraum in der Schweiz Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als angestellter Staatsanwalt aus Dienstverhältnissen zu zwei Schweizer Körperschaften öffentlichen Rechtes (Kanton Nidwalden und Bund). Einen Großteil seiner Arbeit verrichtete er dabei in Österreich, nur in geringem Ausmaß – wenn persönliche Anwesenhe...