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SWI 1, Jänner 2022, Seite 52

Grenzüberschreitende Einlagenrückzahlungen

Ist ein deutscher Gesellschafter an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt und tätigt diese Ausschüttungen, stellt sich die Frage, ob die Ausschüttungen stets zu steuerpflichtigen Einkünften führen. Baumgartner (Blog Handelsblatt ) führt aus, dass dies in Fällen einer steuerneutralen Einlagenrückgewähr einer EU-Gesellschaft nicht der Fall sei. Voraussetzung der Steuerneutralität ist jedoch einerseits materiell, dass kein ausschüttbarer Gewinn vorliegt oder ein höherer Betrag als der ausschüttbare Gewinn ausgeschüttet wird (zB aus der Kapitalrücklage). Andererseits muss grundsätzlich bis zum 31. 12. jenes Jahres, das auf das Jahr der Ausschüttung folgt, ein Antrag nach § 27 Abs 8 dKStG gestellt werden, um eine Steuerneutralität der Ausschüttung zu erreichen. Ohne einen entsprechenden Antrag fingiert das Gesetz nämlich eine Steuerpflicht der Ausschüttung. Diesem Worst-Case-Szenario ist der BFH jedoch jüngst mit zwei Urteilen vom (VIII R 14/20 und VIII R 17/18) entgegengetreten.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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