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PV-Info 4, April 2017, Seite 19

Versteuerung einer freiwilligen Abfertigung gemäß § 67 Abs 6 EStG bei Konzernversetzung unter Mitnahme der gesetzlichen Abfertigungsansprüche

Roman Fragner

Die gesetzlichen Abfertigungsansprüche wurden im vorliegenden Fall nicht ausbezahlt, sondern – ebenso wie offene Urlaubsansprüche – vom neuen Konzernarbeitgeber übernommen. Die Besteuerung gemäß § 67 Abs 6 EStG der im Rahmen des Konzernübertritts im Ausmaß eines Viertels der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate gewährten freiwilligen Abfertigung wurde vom BFG im Erkenntnis , RV/7100210/2014, trotz der weitergeführten gesetzlichen Abfertigung anerkannt.

Sachverhalt

Zum wurden die Dienstverhältnisse der Geschäftsführer einvernehmlich beendet und die betroffenen Personen in einem anderen Konzernunternehmen neuerlich angestellt. Der Wechsel aller Geschäftsführer zum neuen Arbeitgeber erfolgte nicht im S. 20 Rahmen einer Betriebsübertragung. Im Zuge dieses Wechsels wurde einzelvertraglich vereinbart, dass die gesetzlichen Abfertigungsansprüche gemäß § 23 Abs 1 AngG vom neuen Konzernarbeitgeber übernommen werden. Ausdrückliche Übertrittsvereinbarungen im Sinne des § 47 Abs 1 BMSVG wurden nicht abgeschlossen. Ein Wechsel in das BMSVG ist nicht erfolgt.

Urlaubsansprüche – soweit nicht in natura konsumiert – wurden ebenfalls in das neue Dienstverhältnis übernommen und finanzielle Vergütungen aus diesem Titel wurden ausgeschlossen. Zudem wurden d...

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